13.04.2017
Förderungsaufruf: Kleinstunternehmerkooperationen

Förderbar sind Projekte mit dem primären Ziel der Integration oder der Sicherung von Arbeitsplätzen und Betriebsstandort, die zur Entwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie deren Vernetzung mit anderen Sektoren, insbesondere der Landwirtschaft, beitragen. Um eine Förderung ansuchen können Kooperationen von Kleinstunternehmen in Form von juristischen Personen (insbesondere Vereine, GesmbH etc.), Personengesellschaften und -vereinigungen. Förderbar sind Projekte mit einem Projektvolumen von mindestens 100.000 bis maximal 500.000 Euro. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von 70 Prozent zu den anrechenbaren Projektkosten.

Förderansuchen können bis längstens 15. Mai 2017 beim BMWFW eingebracht werden. Die für die Einreichung von Projekten relevanten Informationen und Formulare sind auf der Homepage des BMWFW verfügbar.